Allgemeine Geschäftsbedingungen
§ 1 Allgemeines – Geltungsbereich
1. Unseren Lieferungen und Leistungen liegen ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbeziehungen zugrunde. Diese gelten für alle gegenwärtigen und zukünftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht ausdrücklich vereinbart sind.
2. Verbraucher i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche Personen, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, ohne dass diesen eine gewerbliche oder selbständige berufliche Tätigkeit zugerechnet werden kann. Unternehmer i. S. d. Geschäftsbedingungen sind natürliche oder juristische Personen oder rechtsfähige Personengesellschaften, mit denen in Geschäftsbeziehung getreten wird, die in Ausübung einer gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit handeln. Kunde i. S. d. Geschäftsbedingungen sind sowohl Verbraucher als auch Unternehmer.
3. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen werden, selbst bei Kenntnis, nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, ihrer Geltung wird ausdrücklich schriftlich zugestimmt.
§ 2 Vertragsschluss
1. Unsere Angebote sind freibleibend. Technische Änderungen sowie Änderungen der Angebote in Ausführung und Farbe bleiben im Rahmen des Zumutbaren vorbehalten. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist.
2. Mit der Bestellung einer Ware erklärt der Kunde verbindlich, die bestellte Ware erwerben zu wollen. Wir sind berechtigt, das in der Bestellung liegende Vertragsangebot innerhalb von zwei Wochen nach Eingang bei uns anzunehmen. Die Annahme erfolgt entweder schriftlich oder durch Auslieferung. Nach Annahme des Vertrags ist AUTO CHECK - ARZ GOSLAR GmbH berechtigt, ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten, wenn eine Änderung in der Firma der Gesellschaft oder der Person des Käufers eintritt, oder seine Kreditwürdigkeit infolge nachträglich bekannt gewordener Tatsachen als zweifelhaft erscheint.
3. Der Käufer muss sich vor Vertragsschluss über eventuelle Auflagen informieren, insbesondere über TÜV-Freigaben und Auflagen des Fahrzeugherstellers.